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Urkundenband der Familie Oltmanns in Hollwege Geschehen zum Amte Westerstede, Hollwege in der Wohnung des Vollköthers und Gastwirths Dierk Hobbieoltmanns daselbst, den 17 ten März 1836 Morgens 10 1/2 Uhr. Gegenwärtig der Amtmann und der Unterzeichnete. Auf Ansuchen des Vollköthers und Gastwirths Dierk Hobbieoltmanns und dessen Ehefrau Helene geborene Ehlers hieselbst, haben wir der Amtmann und der Unterzeichnete uns hieher begeben, und ward uns von denselben eröffnet, daß sie gesonnen seyen gegenwärtig letztwillig über ihr Vermögen zu disponiren. Wir fanden die beyden genannten Personen außerhalb Betts und nach geschehener Unterredung bey völlig gesunden Verstandes-Kräften, daher bey der Aufnahme des Testaments kein Bedenken gefunden wurde. Dieselben testirten darauf wie folgt: 1, Dierk Hobbieoltmanns. Zur Erbin meines ganzen Vermögens setze ich ein die Wittwe meines weiland Sohnes Johann Diedrich, Anna geb. Eilers und vermache als Legat meiner Ehefrau Helene geb. Ehlers den lebenslänglichen Nießbrauch meines ganzen Vermögens. 2, Helene Hobbieoltmanns geb. Ehlers. Zur Erbin meines ganzen Vermögens constituire ich die Wittwe meines weyland Sohnes, Johann Diedrich, Anna geborene Eilers und vermache meinem Ehemann, dem Mittestastor, den lebenslänglichen Nießbrauch meines ganzen Vermögens. Meine genannte Erbin soll jedoch außerdem noch verpflichtet seyn, den Kindern meiner weyl. Schwester, Anna Sophia geb. Ehlers, verwittwete Blanken, als 1, der Helene Sophie verehelichte Klinkebiel hies. geb. Blanken, 2, dem Johann Hinrich Blanken hieselbst, 3, der Anna Klinkebiel geborene Blanken, 6 Wochen nach meinem Ableben jedem fünf rthl. Gold auszubezahlen und sodann auch zur selbigen Zeit und eine gleiche Summe von fünf rthl. Gold an Anna Weisers, Tochter des Johann Diedrich Weisers zur Hüllsteder Diele, als Legat auskehren. Beyde, der Testator und die Testatrix.... ................................................................................ Oldenburgische Anzeigen Donnerstag, No. 85. den 17. Juli 1845 Neuenburger Landgericht. 5] Concurs=Proclama Nachdem wider den Köter Johann Friedrich Renken zu Hollwege am 2. Juni 1845 Schulden halber der Concurs hieselbst erkannt worden ist, so wird solches hiedurch zur öffentlichen Kunde gebracht und werden zur Ausführung des Concurses, der gesetzlichen Vorschrift gemäß, nachstehende Termine angesetzt: 1. Zur Angabe auf den 8. Septbr. 1845, in welchem alle diejenigen, welche an den obgedachten Gemeinschuldner aus irgend einem Grunde Forderungen, Ansprüche oder zur Compensation geeignete Gegenforderungen, oder an die, in der Masse befindlichen Immobilien Rechte haben, deren Anmeldung nach der Bekanntmachung, der Justiz-Canzlei vom 21. November 1843 erforderlich ist, solche bei Strafe des Ausschlusses von diesem Concurse, resp. bei Verlust ihrer Angaben etwa dienenden Beweisthümer, unter den im § 42. der Concursordnung enthaltenen Verwarnungen, anzulegen, auch als dann einen der hier recipirten Anwälde zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame bei diesem Concurse zu bestellen haben; 2. Zur Liquidation auf den 23. Octbr. 1845, da dann die Gläubiger ihre angegebenen Forderungen, bei gesetzlicher Strafe völlig klar zu machen haben, insofern dies nicht schon früher geschehen ist; 3. Zur Anhörung des Prioritäts-Urtheils auf den 11. Decbr. 1845, und 4. Zum öffentlichen Verkauf der in der Concursmasse befindlichen, hieneben beschriebenen, Immobilien im Gerichtshause auf den 15. Januar 1846. Neuenburg, den 1. Juli 1845. v. Römer/Ahlorn Verzeichniß der in der Concursmasse befindlichen Immobilien, welche am 15. Januar 1846 zum meistbietenden Verkaufe im Gerichtshause aufgesetzt werden sollen. 1. 1 Wohnhaus nebst Düngerplatz und Garten von pl. m. 4 ¼ Scheffelsaat, worunter ein Grünteplacken von 1 ¼ Scheffelsaat, 2. ein Garten bei Tönjes Meinen Hause von etwa 2 Scheffelsaat, halb Gartenland und halb Grünte, 3. ein Kamp an Lübbers Damm zwischen Luks und Hagens Gründen belegen von pl. m. 24 Scheffelsaat, worunter 2 Scheffelsaat uncultivirt und Moorland, 4. ein Kamp, neu cultivirt, zwischen Plois und Sitten Gründen belegen, von 12 Scheffelsaat, 5. 1 Torfmoor im Moore zu Hollwege, 6. 1 Frauengrab in der Westersteder Kirche, und 7. 3 Gräber auf dem dortigen Kirchhofe. Die letzte Vorbesitzerin war des Cridars Mutter, des Köters Johann Renken Wittwe. .................................................................................. An das Großherzogliche Amt Westerstede Gehorsamstes Gesuch für den Köter Eilerd Oltmanns zu Hollwege Supplicanten, betr. Umschreibung P.M. Supplicant welcher mittelst amtlichen Contracts vom 14 Januar 1852 von dem Hausmann J.D. Blessen zu Hollwege drei Stücke Baulandes auf dem Buhrnkamp, an Tönjes Meinen Land belegen von pl.m. 7 1/2 Scheffelsaat Größe kaufte, bittet das Großherzogliche Amt gehorsamst die Umschreibung zu bewirken. Für den Supplicanten EHGerdes Westerstede 1852 Januar 25. ......................................................................................... Oldenburgische Anzeigen Dienstag No. 16 5. Febr. 1856 28] Westerstede. Die Curatoren des Köters Johann Friedrich Meylahn zu Hollwege, Eilert Oltmanns und Johann Sitten daselbst lassen am 1. März d.J. Nachmittags 2 Uhr, anfangend: die ihrem Curanden gehörige, früher Blankensiefken Köterstelle, wozu gehören: 1. der Rumpf der Stelle, bestehend aus: dem Hofplatze und Garten, pl.m. 7 Scheffel Saat groß, der Wiese beim Garten, pl.m. 2 Tagwerk, den Gartenkämpen mit 32 Scheffel Saat und 4 Jück Heideland, dem Heideplacken bei Oltmanns Placken pl.m. 8 1/3 Schffl.S. groß, dem Heideplacken and der Wöstenwiese, pl.m. 6 Schffl.S. groß, einem Frauensitz und eine Mannskirchenstelle in der Westersteder Kirche und 4 Gräber auf dem Westersteder Kirchhofe, 2. das Land am Burenkamp, pl.m. 12 Schffl.S. groß, 3. die Köterkämpe, pl.m. 12 dito dito., 4. die große Fladderwiese mit dem Heidplacken pl.m. 4 Jück dito., 5. die Neuewiese, pl.m. 3 dito dito und 6. die Wöstenwiese, pl.m. 3 dito dito öffentlich meistbietend verkaufen, wozu Liebhaber eingeladen werden und sich in Oltmanns Wirtshause zu Hollwege versammeln wollen. Deye. ...................................................................................... No. 27. Das Original ist geschrieben auf Stempelpapier zu 5 Rthlr. Actum auf dem Amte Westerstede den 18 März 1853. Es erschienen freiwillig 1. der Gutsbesitzer Johann Hinrich Brumund zu Fiekensholt. 2. die Curatoren über den vormaligen Hausmann Brunke Resthusens zu Hollwege, Wirth Eilerd Oltmanns und Köter Gerd Diedrich Luks daselbst, 3. der Wirth und Hausmann Johann Gerhard Grünjes zu Hollwege, 4. der Köter Johann Diedrich Oetjen genannt Moorburg zu Moorburg, und baten um Aufnahme einer Cessions-Urkunde.Der Gutsbesitzer J.H. Brumund erklärte sodann er habe aus dem amtlich aufgenommenen Kaufcontracte vom 24. November 1852 ingroßirt den 7 December 1852. an Kaufgeldern von den Wirth und Hausmann, früher Grundheuermann Johann Gerhard Grünjes zu Hollwege, die Summe von Zwei Tausend Einhundert Reichsthaler Gold zu fordern und wolle jene Summe den sub 2 angegebenen Curatoren des Brunke Resthusens, die Summe von Ein Tausend Vierhundert Reichsthaler Gold mit allen der Forderung anklebenden Rechten, insbesondere den Hypothekerischen und den Rechte der Zinsforderung, von heute aufcediren und zum völligen und wahren Eigenthum hiemit übertragen, wobei der Cedent zugleich erklärte, daß er den Betrag der cedirten Summe durch die beamten Curatoren vergütet erhalten habe, nicht weniger wolle er; rücksichtlich des Rechtes der ursprünglichen Kaufschillingsforderung von 700 rth. gold, hinsichtlich des Ingroßats der obigen cedirten Forderung von 1400 rth. gold nahstehen. Sodann erklärte der mit erschienene Köter Joh. Diedr.Oetjen genannt Moorburg, er wolle mit seiner laut Documents vom 16 November 1837 ingroßiert den 18 selbigen Monats und Jahres ihm zustehenden Forderung zum Betrage von 300 Rthl. gold, laut Documents vom 3 Januar 1840. ingrossiert am 4 ten desselben Monats und Jahres, welche ihm an die Ehefrau des Krugwirthes Joh. Friedrich Oeltjen, Talke Helene geb. Moorburg zustehen, und die auf den genannten Johann Gerhard Grünjes, als Annehmer des Vermögens seiner Schwiegermutter, vorgedachten Ehefrau Oeltjen übergegangen sind, hinsichtlich des Ingroßats, den obenbenannten, den genannten Curatoren cedirten 1400 rt: gold, gleichfalls vorstehender Gutsbesitzer Brumund und der Köter Oeltjen oder Moorburg erklärten sie ertheilten hiedurch ihre Zustimmung dazu, daß der bewilligte Vorrang von 1400 rthl sowohl auf den Documenten als im Pfand und Hypothekenbuche des Kreises Neuenburg bemerkt werde. Der Mitcomparent Joh. Gerhard Grünjes erklärte, daß er die vorstehende Cession genehmige und Resthusenschen Curatoren rücksichtlich den 1400 rthl gold als seine nunmehrigen Gläubiger anerkenne und sich zugleich verpflichte von heute an, die vorgedachte Summe mit 4 Procent jährlich zu verzinsen. Die genannten Curatoren acceptirten sodann in jeder Hinsicht die Erklärungen der übrigen Mitcomparenten. Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben. J.H. Brumund. Eilerd Oltmanns. G.D. Luks. Joh.G. Grünjes. J.D. Moorburg. ...................................................................................... Urkunde N: 86 de 1858. (Das Original ist geschrieben auf Stpb. zu 24 gr.) Geschehen Westerstede vor dem Amte am 26 Juli 1858. Vor unterzeichnetem Amtsauditor, Amtmann verhindert. Es erschienen freiwillig: 1, Wirth Eilert Oltmanns zu Hollwege 2, Zimmermann Johann Friedrich Berding daselbst, und baten Nachfolgendes zu beurkunden. Comparent Berding erklärte: Er habe dem Comparenten Eilert Oltmanns verkauft und übertragen: 1 Stück Rocken auf dem Halm pl. m. 2 1/2 Scheffelsaat groß auf dem s.g. Burnkamp das er von Wittwe Süsens geheuert habe, 1 Stück dito auf dem Halm, pl. m. 2 Scheffels. groß auf Ehlers Kamp, die er von Süsens geheuert habe, 2 Scheffels. Weizen auf dem Halm auf dem Kamp neben seinem Hause 3 Scheffels. mit Kartoffeln daselbst, 2 Scheffelsaat Buchweizen auf dem Hochmoor, 1 Blaubunte Kuh, 2 Ferken, und zwar für die Summe von im Ganzen 62 rt schreibe zwei und sechszig Thaler Courant, da Käufer ihn bis weiter in der Detention obiger Gegenstände lassen wolle, so bestelle er demselben hiermit zu dessen Sicherheit Generalhypothek an seinem sämmtlichen Vermögen, und bewillige die Ingrossation derselben, sowie dieses pact. const. poshesh. auf seine Kosten wider sich in die Pfandprotocolle des Kreises Neuenburg. Comparent Eilert Oltmanns bestätigte und acceptirte sämmtliche Erklärungen und Versprechungen des Comparenten Berding und bot um Beglaubigte Abschrift dieses Protocolls. Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben. J.F. Berding. Eilert Oltmanns. in fidem Steinfeld, Amtsauditor. ...................................................................................... Copia. Original - Stempel 1 Thlr. Geschehen vor dem Amtsgerichte Westerstede in der Wohnung des Gastwirths Eilert Oltmanns zu Hollwege, den 5 ten Juni 1870. Vormittags 11 Uhr. Gegenwärtig: Herr Justizrath Harbers und mitunterzeichneter Gerichtsactuar. Nachdem der Gastwirth Eilert Oltmanns zu Hollwege das Amtsgericht hatte ersuchen lassen, heute in seiner Wohnung seinen letzten Willen entgegen zu nehmen, da er krankheitshalber zum Gerichtslocale nicht kommen könne, hatten obgenannte Gerichtspersonen sich hieher begeben. Der genannte Eilert Oltmanns wurde hier ange-troffen, zwar krank, aber bei gesunden Geisteskräften, wie eine mit ihm angestellte Unterredung ergab. Derselbe wiederholte seinen Wunsch, sein Testament zu errichten und verfügte sodann letztwillig was folgt: §.1. Mein am 31. Mai d.J: errichtetes Testament hebe ich hiemit dem ganzen Inhalte nach wieder auf. §.2. Zu Erben meines Nachlasses ernenne ich meine Söhne Johann Diedrich, Heinrich, Eilert Friedrich und Christian Georg. Falls einer derselben vor mir verstirbt, substituire ich ihm seine eheliche Descendenz. §.3. Zu meinem Nachlaß soll ein Grunderbrecht überall nicht stattfinden, vielmehr sollen meine 4 Söhne meinen Nachlaß zu gleichen Theilen erben. §.4. Mein ältester Sohn Johann Diedrich soll berechtigt sein, die mir gehörige Hälfte der von ihm bewohnten Stelle, genannt Siems Köterei, für dreitausend /:3000:/ Thaler zu übernehmen. Der auf der genannten Stelle befindliche Beschlag gehört schon meinem ältesten Sohne. §.5. Mein Sohn Heinrich soll berechtigt sein, die jetzt von ihm bewohnte, zu Halsbeck belegene Stelle mit den dazu gehörigen Grundheuerberechtigungen und dem auf der Stelle vorhandenen Beschlage für zweitausend /:2000:/ Thaler zu übernehmen. §.6. Meiner Ehefrau Wübke Helene, geborene Oltmer, vermache ich, so lange sie meine Witwe bleibt, den Nießbrauch an der von uns bewohnten Köterstelle /:Wirthshaus:/ mit Beschlag und Eingut, namentlich auch mit dem zur Führung der Gastwirtschaft vorhandenen Inventar, und bestimme ich, daß sie dieses Nießbrauchs wegen weder ein Inventar noch Caution zu bestellen braucht. §.7. Meiner vorgenannten Ehefrau vermache ich außerdem zum Eigenthum die Summe von eintausend /:1000:/ Thalern. §.8. Ich habe von meiner ersten Ehefrau, Anna, geb. Eilers, fünfhundert /:500:/ Thaler erhalten; diese sind demnach an meine drei ältesten Söhne als Erben ihrer Mutter zu erstatten. §.9. Sollten meine Erben sich über eine Naturaltheilung meines Nachlasses nicht verständigen, so soll derselbe öffentlich verkauft werden. Dies soll auch in Betreff meines Antheils an der Siems Köterei, sowie der zu Halsbeck belegenen geschehen, wenn meine Söhne Johann Diedrich bez. Heinrich diese Stellen nicht zu dem angesetzten Preise übernehmen wollen. §.10. Sollte einer meiner Erben mit diesem meinem Testamente nicht zufrieden sein und dasselbe anfechten, so soll derselbe nur den strengsten Pflichttheil erben. §.11. Dies ist mein wohlüberlegter letzter Wille und verlange ich, daß derselbe möglichst aufrecht erhalten werde. Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben. Eilert Oltmanns Womit dieser durch fremdartiges nicht unterbrochene Act geschlossen wurde. Nachmittags 12 1/4 Uhr. Zur Beglaubigung Harbers. Corarg. Gerichtsactuar. ...................................................................................... Oldenburgische Anzeigen, Juli 1870 Amt Westerstede 25] Das am 5. Juni 1870 vor dem Amtsgericht errichtete Testament des kürzlich verstorbenen Gastwirths Eilert Oltmanns zu Hollwege soll am 10. August d.J. Mittags 12 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube publicirt werden. Westerstede, 1870 Juli 25. Amtsgericht. Harbers. ...................................................................................... Geschehen Westerstede, 1870 August 10. im Amtsgericht, Mittags 12 Uhr. Gegenwärtig: Herr Hülfsrichter Hayeshen in Vertretung des Herrn Justizraths Harbers und Protocollführer Rohse. Zur Publication des am 5 ten Juni 1870 vor dem Amtsgerichte errichteten Testaments des kürzlich verstorbenen Gastwirths Eilert Oltmanns zu Hollwege war auf heute Termin anberaumt und dazu erschienen: 1, Johann Diedrich Oltmanns, 2, Eilert Friedrich Oltmanns und 3, Heinrich Oltmanns sämmtlich von Hollwege. Das dem Urkundenschranke entnommene Testament /Urk. N: 119. de 1870:/ wurde den Comparenten vorgelesen und damit publicirt. Comparenten ad 1 & 2. baten um simple Abschrift des Testaments und des heutigen Protocolls. Zur Begl. Hayeshen H. Rohse An Eilert Friedrich Oltmanns, Hollwege. Abgegeben an Eilert Fr. Oltmanns zu Hollwege am 24 August 1870 J.Gerdes Amts-Geh. Abgegeben an Herrn Rechnstllr. Ahmels hies. ...................................................................................... Registr. 1870. Nov. 3. Es erschien die Wittwe des weil. Gastwirths Eilert Oltmanns zu Hollwege Wübke Helene geb. Oltmer daselbst und bat um Ertheilung der Concession zur Ausübung der Schenkwirthschaft in dem von ihr bwohnten Hause zu Hollwege, worin seither solche auch von ihrem genannten weil. Ehemann betrieben, am welchen Hause Letztere ihr testamentarisch den (lebenslänglichen) Nießbrauch vermacht habe, so lange sie seine Wittwe bleibe. Das fragliche Testament sei von ihren Stiefkindern behuf Umschreibung beim Verwaltungsamte producirt und bitte sie solches einsehen zu wollen. Zur begl. Meinrenken Actuar Umschr. Gesuch und Abschrift des Testaments liegt an. Nov. 5/70. M. Expd. die erbetene Concession unter den bisherigen Bedingungen, (Recogn. 4 r 24 gr.) Banß. 1870 Novbr. 6 Zugestellt der Wittwe Eilert Oltmanns zu Hollwege am 15 Novbr. 1870. J. Gerdes Amtsb=Geh. ......................................................................................... Oldenburgische Anzeigen 11. Janr. 1871 In Concurssachen wider den Anbauer Gerd Diedrich Hobbie zu Hollwegerfelde, sollen die zur Masse gehörigen Immobilien am 1. Februar d.J. vorm. 10 Uhr, im Locale der Großherzoglichen Amtsgerichts Westerstede zum zweiten Male zum Verkauf aufgesetzt werden. In diesem Termine wird der Zuschlag ertheilt werden. Oldenburg, 1871 Janr. 6 Obergericht Ruhrstrat ...................................................................................... Oldenburgische Anzeigen 19. April 1868 Amt Westerstede 10] In Convocationssachen betreffend den öffentlich meistbietenden Verkauf der zum vacanten Nachlaß des weil. Anbauers J.D. Ohlroggen zu Hollwegerfeld gehörenden daselbst belegenen An-bauerstelle, wird abermaliger Termin zum öffentl. Verkauf der rubricirten Immobilien angesetzt auf den 22. April d.J., mittags 12 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtslokal. Westerstede, 1868 April 6. Amtsgericht. Harbers. ...................................................................................... N: 28 de 1882 (:Orig. Stplbg zu 60 M.:) Geschehen Westerstede zum Amtsgerichte Abth. I 1882 Februar 22. Gegenwärtig: Herr Amtsrichter Ihnken und Hülfsprotocollist Brumund. Freiwillig erschienen: 1, der Köter Johann Diedrich Oltmanns von Hollwege, 2, der Köter Heinrich Oltmanns von Halsbek, 3, der Köter Eilert Friedrich Oltmanns von Hollwege, 4, der Haussohn Christian Georg Oltmanns daher, 5, die Wittwe des weil. Köters und Wirths Eilert Oltmanns von Hollwege, Wübke Helene geb. Oltmer daher, und baten um Aufnahme eines Erbvergleichs. Comparenten stellten vor: Der weiland Köter und Gastwirth Eilert Oltmanns zu Hollwege sei am 18 ten Juli 1870 verstorben und habe als seine alleinigen Erben seine heute miterschienenen 4 Söhne, die Comparenten sub 1-4 oben nachgelassen. In seinem am 5 Juni 1870 vor dem hiesigen Amtsgerichte errichteten Testamente habe ihr vorgenannter wei-land Erblasser bestimmt, daß seine 4 Söhne seinen Nachlaß zu gleichen Theilen, seine Wittwe aber außer einer Summe von 1000 rt. den Nießbrauch an der zum Nachlasse gehörenden olim Renken'schen Köterstelle, sowie an dem gesammten Beschlag und Eingut erben sollten. Sie, die Comparenten, hätten sich nun bezüglich des Nachlasses ihres vorerwähnten Erblassers bereits früher und zwar theils zur Vormundschaftsacte O.37 des hiesigen Amtsgerichts, theils mündlich auseinandergesetzt, jedoch keine bis jetzt die zum Nachlaß ihres Erblassers gehörende vorerwähnte olim Renken'sche Köterstelle, welche unter Artikel 441 der Mutterrolle der Gemeinde Westerstede, ferner der halbe Antheil an der ebenfalls zu obigen Nachlaß gehörenden sog. "Nessenwische" welche unter Artikel 509 der Mutterrolle der Gemeinde Westerstede catastrirt sei, sowie der gesammte von ihrem Erblasser nachgelassene Beschlag und Eingut ungetheilt geblieben und ständen diese Nachlaßgegenstände noch jetzt im ungetheilten Miteigenthum der Comparenten sub. 1-4 des Eingangs. Sie, die Comparenten, hätten sich nun auch über diesen Theil des Nachlasses ihres weiland Erblassers end-gültig auseinandergesetzt und darüber folgenden Erbvergleich abgeschlossen: Mitcomparent Christian Georg Oltmanns erhält und behält die zu dem Nachlaß seines weiland Vaters, des Köters und Wirths Eilert Oltmanns zu Hollwege gehörende olim Renken'sche Köterei, wie dieselbe unter Artikel 441 der Mutterrolle der Gemeinde Westederstede aufgeführt ist, ferner die zu diesem Nachlaß ge-hörende ideele Hälfte an der sog. "Nessenwisch" welche unter Artikel 509 der Mutterrolle der Gemeinde Westerstede catastrirt ist, sowie die gesammte, von seinem weiland Vater nachgelassene bewegliche Habe, soweit dieselbe noch vorhanden ist und zwar alle diese Nachlaßgegenstände frei von dem Nießbrauch der mitgegenwärtigen Witwe des Eilert Oltmanns, Wübke Helene geb. Oltmer, zum sofortigen, ausschließlichen Besitz und Eigenthum, indem die Mitcomparenten sub 1-3 ihm ihre Erbantheile an diesen Nachlaßgegen-ständen ausdrücklich übertragen und die Mitcomparentin Ziffer 5 zu Gunsten ihres Sohnes Christian Georg auf den ihr bisher zustehenden Nießbrauch an den vorerwähnten Nachlaßgegenständen verzichtet dergestalt, daß derselbe mit dem heutigen Tage erlischt. Dagegen verpflichtet sich Mitcomparent Christian Georg Oltmanns, den Mitcomparenten Johann Diedrich Oltmanns, Heinrich Oltmanns und Eilert Friedrich Oltmanns und zwar einem Jeden derselben am 1 Mai d.J. zur gänzlichen Abfindung von den vorerwähnten Nachlaßgegenständen die Summe von Zweitausend Sieben-hundert (2700) Mark baar und in einer Summe und zwar bis zum Fälligkeitstage ohne Zinsen auszubezahlen. Ferner verpflichtet sich Mitcomparent Christian Georg Oltmanns, seine Mutter, die Mitcomparentin Wittwe Oltmanns, bis an ihr Lebensende bei sich auf der Stelle zu behalten und sie in gesunden und kranken Tagen mit allem zum Lebensunterhalt Erforderlichen, wie sie es bisher gewohnt gewesen ist, zu versehen, ihr auch nach ihrem Tode ein anständiges Begräbnis zu bereiten. Sollte die Mit-comparentin Wittwe Oltmanns es vorziehen, von ihrem genannten Sohn fortzuziehen; was lediglich in ihrem Belieben stehen soll, so ist der Mitcomparent Christian Georg Oltmanns in diesem Falle verpflichtet, seiner Mutter, der Mitcomparentin Wittwe Oltmanns, am Tage ihres Wegzuges die Summe von Eintausend (:1000:) Thalern auszuzahlen, wogegen seine Verpflichtung zur Allimentation seiner Mutter mit diesem Tage aufhört. Sämmtliche Comparenten und Miterben erklären hiermit ausdrücklich, daß mit vorstehender Vereinbarung die Theilung des gesammten Nachlasses ihres weiland Erblassers, des Köters und Wirths Eilert Oltmanns zu Hollwege endgültig beendet ist, sowie daß Jeder von ihnen den ihm von dem gedachten Nachlaß gebühr-enden Antheil vollständig erhalten hat und quittiren dieselben vorbehältlich jedoch der durch die heutige Vereinbarung von ihnen erworbenen Rechte und Ansprüche durch Unterschrift dieser Urkunde über den richtigen Empfang ihres Erbtheils. Die Kosten der heutigen Vereinbarung, einer unter Siegel beglaubigte Abschrift derselben, sowie des zu dieser Urkunde verwendeten Stempelpapieres trägt der Mitcomparent Christian Georg Oltmanns allein. Sodann vereinbarten Mitcomparent Christian Georg Oltmanns und Mitcomparent Johann Diedrich Oltmanns als jetziger Miteigenthümer der unter Artikel 509 der Westersteder Mutterrolle catastrirten sog. "Nessenwisch", daß derjenige der beiden genannten Miteigenthümer, welcher die Theilung dieser gemeinschaftlichen Wiese herbeiführen wolle, sämmtliche durch das Theilungsverfahren entstehende Kosten zu tragen habe, auch seinen Theil von dem anderen Theile auf seine Kosten abfriedigen müsse. Vorgelesen, genehmigt, unterschrieben. J.D. Oltmanns. H. Oltmanns. E.F. Oltmanns. Ch.G. Oltmanns. Wwe. Oltmanns. Comparenten baten um eine beglaubigte und besiegelte Abschrift, abzugeben an den Rechnungssteller Stamer hieselbst. Zur Beglaubigung Ihnken. Brumund. ...................................................................................... (No 48.) Auf Verlangen des Armenvaters J.D. Blessen habe ich verabfolgen lassen durch Gerd D. Brunken im Monat May: Zwey Brode " 21gr . . . . 42 gr ein bundel Flachs zu . . . . 26 gr Su. 68 gr Hollwege d 31 ten May 1841. bezahlt erhalten (durch Armjrt Tietjen) Dirk Hobbie Oltmanns [In der Schrift von Eilert Oltmanns] Ist richtig Joh Diederich Blessen No. 2 Angew. R. "Victualien" 68 gr W. 1841 Jun 7 Strodthoff ...................................................................................... (No 79) Auf Order des Armen Vater J.D. Blessen, habe ich an folgendes verabfolgen lassen durch G. Hellwig, im Monat. April. 2 Brod. a 15 u ___ 48. gr. 1 Bundel Flachs ___ 27. Summa. 1. rt. 3. gr. Hollwege. 1842. Mey. 8. (Ist richtig Joh Diederich Blessen) bezahlt erhalten (durch Armj Tietjen 1842 Mai 9) D. Oltmanns. [In der Schrift von Anna Eilers, wahrscheinlich] No. 22. Angewiesene R. "Victualien" W. 1842 Mai 9 Strodthoff ...................................................................................... No. 63 Auf Verlangen des Armenvaters Hinrich Köster zu Hollwege habe ich verabfolgen lassen; durch Hinrich Brunken 1 Bund Flachs 24 gr. durch die Wittwe Klinkebielen an Waaren durch Gerd Gerdes 4 gr. vom 19 März bis dem 6 ten April 19 Tage täglich an Waaren a 2 gr = 38 gr. durch Gebke Gertje=Gerdes 19 Tage 1 gr = 19 gr. Su 1 rt 13 gr. Obiges bezahlt erhalten durch Armenjuraten zu Jühren. Hollwege 6 Apr. 1845. Eilerd Oltmanns. Ist richtig. Hinrich Köster. 11. Angewiesene Rubr. "Victualien" 1 rt 13 gr. Strodthoff ..................................................................................... No. 145. Rechnung für die Armen= Direction zu Westerstede wegen Schulgelder der Armenkinder pro Sommersemester 1859 der Schulacht Hollwege Debet für Friedrich Vogts, Schulgeld 22 1/2 Beentjen Vogts, das gl. 22 1/2 Anna Brunken, 22 1/2 Lena Janßen, 22 1/2 Gerhard Meilahn 22 1/2 a % Kind 14 Gr. od. 5 Grs. 10 sw. Feuerungsgeld macht 29 1/6 a % K. 16 Grote od. 6 Grs. 8 sw. Schreibmaterialien macht 1 rt 3 1/3 Summa 6 rt 6 Grs. 8 sw. Cour. Hollwege 1859. Octbr. 3. Fittje Angewiesene Rubrik "Unterricht" 5 rt 25 gsch Strodthoff Erhalten obige 5 rt 25 gs. so hiermit quitier. Westerstede 1859 October 11. Eilerd Oltmanns. ..................................................................................... Auszüge aus dem Hollweger Dorfbuch Unser alter Dorfkrug. (genannt Olms Kröger). [Bild 94. (V.5.), Seite 101] Nachdem wir Hausmannsdorf nebst Esch, Reichsstraße und Schnapp betrachtet haben und die Dorfstraße nach Süden gewandert sind, stehen wir vor dem dichtbevölkerten Teil unseres Dorfes: Köterhorn [...]. Ehe wir durch Köterhorn wandern, kehren wir im alten Dorfkrug ein und lassen uns vom Wirt erzählen. Vor etwa 100 Jahren war diese Wirtschaft in dem alten Hause (auf beigefügter Karte mit Oltmanns bezeichnet). Die Generation vor uns nannte es Klosters Haus, (ist umgebaut nach Ihorst, Heinrich Schröder). Damals vor 100 Jahren [1837] kam mein Großvater Eilert Oltmanns aus Edewecht, (stammt aus der Brennerei, Wirtschaft und Landwirtschaft) und heiratete Witwe Hobbieoltmanns, eine Tochter aus Wirtschaft Eilers Westerstede und setzten die Wirtschaft in dem alten Hause weiter fort. Im Jahre 1846 wurde über die Renkensche Stelle das Konkursverfahren ausgesprochen, welche mein Großvater damals kaufte und die Wirtschaft und Handlung hier in das jetzige Haus herein verlegte. Im Jahre 1871 ist der Großvater gestorben, seine zweite Frau war Vorerbe und seinen 4 Söhnen gehörte die Wirtschaft gemeinschaftlich und hat der jüngste Sohn Georg Oltmanns nacher die Wirtschaft gekauft, welcher im Jahre 1903 verstorben ist. Seine Witwe heiratete Diedrich Oltmanns, den jetzigen Inhaber der Wirtschaft, Handlung sowie Landwirtschaft. Friedrich Oltmanns, (Schnapp) [Bild 87. (V.37.), Seite 140] Unser Haus wurde im Jahre 1865 von meinem Großvater erbaut, (aus der Familie Oltmanns, Edewecht), durch die Zimmerleute Friedrich Berding und Georg Fittje Westerstede. An seiner Stelle stand vordem das frühere Siemensche Wohnhaus nebst Spieker. Während das alte Wohnhaus dem Neubau Platz machen mußte, blieb der alte Spieker noch einige Jahre stehen. In früherer Zeit wurde hier auch Bier gebraut, wozu hauptsächlich der alte Spieker benutzt wurde. Derselbe wat drei Stockwerk hoch, weit höher als unser jetziges Wohnhaus, und eignete sich deshalb besonders zur Aufbewahrung von Getreide für die Brauerei; scherzweise wurde er auch der Hollweger Glockenturm genannt. Im Jahre 1870 wurde der hohe Spieker reparaturbedürftig und abgebrochen, und an seiner Stelle unser jetziger Spieker und Misthaus gebaut. 28 Jahre haben diese letzteren nur gestanden, denn schon im Jahre 1898 brannten sie ab; der Spieker nebst Schweinestall wurde im selbigen Jahre noch wieder aufgerichtet, während das Misthaus vorläufig nicht wieder aufgebaut wurde, dafür wurde aber das Wohnhaus um 13 Meter verlängert. 1913 ist das Düngerhaus errichtet und 1926 ein Kunstdüngerhaus, verbunden mit Hühnerstall und Wagenschuppen. Gerda Oltmanns Wwe. Oltmanns [Bild 103. (V.45.), Seite 109] Unser Haus wurde im Jahre 1872 von Eilert Friedrich Oltmanns bezogen, es war bewohnt von einem Maihlan. Vor Maihlan hat hier Blankensiefken gewohnt. Als Eilert Friedrich Oltmanns die Stelle übernahm, waren bloß ein paar Hektar Land dabei, dann hat er nach und nach Land zu gekauft bis 15 Hektar, alles Land hat sein Sohn Fritz Oltmanns bei kleinem kultiviert und auf Rähren gelegt. Das Haus ist auch sehr baufällig gewesen. Oltmanns hat gleich zu Anfang 2 m vorgebaut und eine Brandmauer herumgezogen. Im Jahre 1903 haben wir die Scheune gebaut und in den letzten Jahren das Wohnende um 4 1/2 M. verlängert. Carl Oltmanns. [Bild 23. (XII.30.), Seite 213] Stammhaus der weit verzweigten Familie Schnupper. Frühere Köterei. Von 1681 [1664] bis 1870 ein Joh. oder Joh. Fr. oder Joh. D. Schnupper. Seit 1889 im Besitz der Familie Oltmanns. Das Haus ist jetzt [1937] nach der Begradigung der Straße nahe an dieselbe gewüstet. 2. Das Armenhaus "In unserem Hause ist früher ein Armenhaus gewesen", schreibt meine Schülerin in ihrer Hauschronik. Ich habe das bezweifelt, bis ich durch das W[estersteder] Kirchenbuch folgende Eintragung fand: "Armenhaus Hollwege, Haus mit Garten auf Luks Gründen." Als Insassen werden dann Familien und Einzelpersonen aufgezählt, darunter 3 kinderreiche Familien mit 7, 6 und 5 Kindern. (Vergl. die große Schülerzahl in der Hollweger Schule.) Wie die 36 Personen in dem Hause Platz gefunden haben, ist mir ein Rätsel geblieben. In Westerstede soll es damals auch ein Armenhaus gegeben haben an der Bankstraße, es wird zu klein gewesen sein; erst im Jahre 1880 wurde das jetzige "Gemeindehaus" errichtet. Ob das Hollweger Armenhaus bis dahin bestanden hat, ist mir leider nicht bekannt. Für die Beaufsichtigung des Armenhauses wurde vom Westersteder Kirchspielsvogt ein Hausvater bestellt, die Belieferung der Insassen mit Lebensmitteln sowie mit Flachs und Wolle zur Weiterverarbeitung besorgte der Krugwirt Oltmanns, gebürtig aus Edewecht (s. D. II St. 48 ff.). 4. Dorfkrug, Gaststätten Der alte Hollweger Dorfkrug in Hollwege (Köterhorn) ist älteren Hollwegern noch als alte Kate in Erinnerung. Köter und Krugwirt Hobbioltmanns war der ursprüngliche Besitzer. Nach seinem Tode übernahm durch Einheirat E[ilert] Oltmanns das Erbe und verlegte es 8 [?] Jahre später in die jetzige [heutige] Gastwirtschaft und Handlung von D. Oltmanns. Als um das Jahr 1830 ein abgehender Sohn aus der Oeltjenschen Hause die Brunkensche Hausmannsstelle erwarb, richtete er in dem Hause (jetzt Diedr. Köster) eine Gastwirtschaft ein, die er 1836 in sein neuerbautes Haus an der Poststraße verlegte. Es ist heute die bekannte Gastwirtschaft von Karl Heinemann, einem Enkel des Schullehrers Heinemann, Hollwege. Schließlich sei noch erwähnt, daß in den 70er Jahren ein Schönfeld in dem jetzigen Hause von Witwe Jakobs an der Bundesstraße eine Schankwirtschaft betrieb, die bald wieder einging. |
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